Vermächtnis trotz Ausschlagung des Erbteils. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Vermächtnis trotz Ausschlagung des Erbteils
Frage:
Meine Mutter hat mich und meine Schwester zu Miterben zu je ½ als Erben eingesetzt. Des weiteren hat sie mir und meiner Schwester ein Vermächtnis ausgesetzt. Ich soll 100.000 Euro erhalten. Bei dem Vermächtnis zugunsten meiner Schwester handelt es sich um ein sogenanntes Verschaffungsvermächtnis, wonach ich meiner Schwester meinen Anteil an Grundstücken, die ich vom vorverstorbenen Vater geerbt habe, übertragen muss. Wie kann ich mich verhalten?
Antwort:
Wenn Sie Ihren hälftigen Erbteil ausschlagen, entziehen Sie sich dadurch dem Verschaffungsvermächtnisanspruch Ihrer Schwester. Das heißt Sie können den Grundstücksteil, welchen Sie von Ihrem Vater geerbt haben, behalten. Da im Testament keine Klausel enthalten ist, dass Ihr Vermächtnis bei Ausschlagung der Erbschaft entfällt, bleibt es bestehen. Schuldner ist dann der Erbe Ihrer Mutter, das heißt im Ergebnis wohl Ihre Schwester. Sollte das Vermächtnis niedriger sein als Ihr Pflichtteil, haben Sie noch einen sogenannten Pflichtteilsrestanspruch, d.h. das Vermächtnis von 100.000 Euro wird um den Betrag aufgestockt, der bis zum Pflichtteil fehlt.