Ertragswert. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Spezialist für Landwirtschaftserbrecht.
Landwirtschaft: Ertragswert des Landguts macht Vererben leichter
Frage:
Ich habe einen Bauernhof. Ich bin verwitwet. Mein einziger Sohn ist ein Taugenichts. Er lebt in Berlin ich habe keinen Kontakt mehr mit ihm. Er soll den Hof auf keinen Fall bekommen. Der Hof ist und 1 Mio. Euro wert, der Ertragswert liegt bei 60.000 Euro. Kann ich meinen Bruder zum Alleinerben einsetzen und ihm den Hof zum Ertragswert vererben, damit mein Sohn seinen Pflichtteil, den er sicherlich geltend macht, nur aus dem Ertragswert bekommt, also nur 30.000 Euro statt 500.000 Euro?
Antwort:
Das ist leider nicht möglich. Der Erwerber des Hofes muss abstrakt pflichtteilsberechtigt sein, damit das Ertragswertprivileg greift. Es muss sich also um ein Kind oder Enkelkind oder ein Elternteil handeln. Vielleicht besteht die Möglichkeit, ein Kind ihres Bruders zu adoptieren, das dann den Hof fortführt. Dann lägen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ertragswertprivilegierung vor.