Fortsetzungsklausel: Gesellschaftsrecht geht vor Erbrecht. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Fortsetzungsklausel: Gesellschaftsrecht geht vor Erbrecht

Eine Fortsetzungsklausel ist eine Nachfolgeregelung im Gesellschaftsvertrag, die den erbrechtlichen Verfügungen und Bestimmungen vorgeht. Der Gesellschaftsanteil fällt damit nicht in den Nachlass. Im Nachlass befinden sich Abfindungsansprüche, falls sie nicht wirksam ausgeschlossen sind.

Einfache oder qualifizierte Nachfolgeklausel?

Bei der sog. „einfachen“ Fortsetzungsklausel wird die Gesellschaft mit dem Tod eines Gesellschafters nicht aufgelöst, sondern der Gesellschaftsanteil des Verstorbenen wächst den anderen Gesellschaftern an.

Es gibt daneben die „qualifizierte“ Nachfolgeklausel. Bei ihr wird die Gesellschaft fortgesetzt und es wächst der Anteil nur bestimmten (durch Beschreibung besonders „qualifizierten“) Gesellschaftern an.

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