Rechtswidrige Anordnung einer Nachlasspflegschaft

Amtsgericht als Nachlassgericht
Amtsgericht

Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung einer Nachlasspflegschaft. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung einer Nachlasspflegschaft

1. Wird eine Nachlasspflegschaft zunächst angeordnet und sodann durch Entscheidung des Beschwerdegerichts aufgehoben, so besteht daneben kein berechtigtes Interesse eines Erben an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung der Nachlasspflegschaft.

2. Ein solches Interesse lässt sich in dieser Konstellation weder aus der Belastung des Nachlasses mit den Kosten der Pflegschaft, insbesondere einer Vergütung des Pflegers, noch aus dem Bestreben herleiten, für eine beabsichtigte Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen eine bindende Feststellung der Rechtswidrigkeit herbeizuführen.

Für: Experten:

OLG Hamm v. 10.11.2009 – I-15 Wx 225/09 –
ZErb 2010, 116

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren