Gehören auch Kinder von Adoptierten zu den gesetzlichen Erben? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Gehören auch Kinder von Adoptierten zu den gesetzlichen Erben?
Hat der Erblasser selbst adoptiert, gehören das Adoptivkind und dessen Kinder (Enkel des Erblassers) zu den gesetzlichen Erben.
Hat allerdings ein Kind des Erblassers selber ein Kind adoptiert, gehört dieses Kind nicht zu den gesetzlichen Erben des Erblassers.
Für Experten: Landgericht München, Beschluss vom 15.09.1998 – 16 T 9021/98