Gibt es auch in Spanien ein Grundbuch? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Gibt es auch in Spanien ein Grundbuch?
Ja, jede Gemeinde führt ein Registro de la Propiedad. Das ist ein öffentliches Register, in das die Rechte an einem Grundstück, Haus oder Eigentumswohnung eingetragen werden. Wer eine Immobilie oder eine Eigentumswohnung kaufen will, kann zum Registro de la Propiedad gehen und sich gegen eine geringe Gebühr einen Grundbuchauszug besorgen. Das geht – im Unterschied zu Deutschland – ganz ohne Probleme. Anhand es Auszugs kann man sich dann darüber informieren, wer Eigentümer ist und wie die Immobilie belastet ist.
Jetzt kommt ein wichtiger Unterschied zum deutschen Recht. In Deutschland kann man Eigentümer einer Immobilie nur werden, wenn man im Grundbuch eingetragen ist. In Spanien kann man auch ohne Eintragung im Grundbuch Eigentümer werden. Das Registro de la Propiedad muss also nicht immer die wahren Eigentumsverhältnisse wiedergeben. Es kann sein, dass jemand noch im Grundbuch steht, der schon gar nicht mehr Eigentümer ist. Das Grundbuch genießt aber sog. guten Glauben. Man kann also von demjenigen, der im Grundbuch noch zu Unrecht eingetragen ist, Eigentum erwerben wenn man guten Glaubens ist, d.h. an das Eigentum des im Grundbuch fälschlicherweise Eingetragenen glaubt.
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