Das Grundgesetz und die Erbschaftsteuer. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Das Grundgesetz und die Erbschaftsteuer
Ist die Erbschaftsteuer verfassungswidrig?
Nein, die Erbschaftsteuer verstößt grds. nicht gegen das Grundgesetz. Sie würde erst dann verfassungswidrig werden, wenn die Erbschaftsteuer so hoch ist, das den Erben letztlich nichts mehr bleibt, sie also eine enteignende Wirkung hat. Das oft benutzte Fremdwort für enteignende Wirkung lautet konfiskatorische Wirkung.