Wer versteht man eigentlich unter „erbfähig“? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht.
Was versteht man eigentlich unter „erbfähig“?
Erbfähigkeit ist die Fähigkeit, überhaupt Erbe werden zu können. Das kann z.B. nur eine Person, also ein Tier nicht.
Erbe kann als Mensch nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt bzw. rechtsfähig ist. Der bereits Verstorbene ist also nicht mehr erbfähig. Rechtsfähig ist auch der geisteskranke oder demente Mensch. Er ist nur nicht mehr geschäftsfähig, bleibt aber rechtsfähig.