Alles geregelt? Testament – Vollmacht – Patientenverfügung

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Haben Sie schon alles geregelt? Testament – Vollmacht – Patientenverfügung. Erklärt von Fachanwalt für Erbrecht Gerhard Ruby

Haben Sie schon alles geregelt? Testament – Vollmacht – Patientenverfügung

www.ruby-erbrecht.com

erklärt Ihnen alles rund um das Thema Vorsorge und Vererben.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie

  • Erbstreitigkeiten verhindern können (z.B. durch Testamentsvollstreckung), den
  • finanziellen Ruin durch langjährige Prozesse und Steuerfallen verhindern (z.B. durch klug geplante Schenkungen und ein durchdachtes Testament ) und
  • unnötig langes Leid am Lebensende vermeiden (z.B. durch eine Patientenverfügung).
Warum ist Vorsorge so wichtig?

Mit Krankheit oder Tod beschäftigen sich die Meisten erst, wenn es zu spät ist. Unnötiges Leid am Lebensende, Streit unter den Kindern oder finanzielle Katastrophen sind das Ergebnis. Es wurde schlichtweg versäumt vorzusorgen. Dabei ist ausreichend Zeit; denn wir leben immer länger. Frauen werden heute im Durchschnitt über 87Jahre, Männer über 82 Jahre alt. Alle zehn Jahre kommen dank der ständig steigenden Lebenserwartung 30 Monate Lebenszeit hinzu. Jedes Jahr steigt also die Lebenserwartung um unglaubliche 3 Monate. Gleichzeitig leben viele Menschen allein. So ist jeder Dritte im Rentenalter auf sich allein gestellt – gewollt oder ungewollt.

Unser Tipp: Die Betreuung muss organisiert, der Nachlass durch ein Testament geregelt werden. Die Erbrecht-Kanzlei Ruby erklärt auf www.ruby-erbrecht.de, was Sie schon heute mit Vollmacht (oder Betreuungsverfügung), Testament und Patientenverfügung in die Wege leiten können.

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Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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