Gewillkürte Erbfolge: Freie Wahl der Erben durch Testament. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Gewillkürte Erbfolge: Freie Wahl der Erben durch Testament
Gewillkürte Erbfolge liegt vor, wenn der Erblasser seine Erben durch Testament oder Erbvertrag bestimmt hat. Die gewillkürte Erbfolge geht der gesetzlichen Erbfolge in ihrer Wirksamkeit vor.
Das Wort „Willkür“ wird hier nicht im abwertenden Sinn von „Tyrannei“ gebraucht, sondern positiv im Sinne von „freier Wahl“ gebraucht, wie dies bis in das 18. Jahrhundert üblich war. Heute ist die „Kür“ beim Eistanz ja auch noch der Teil der Vorführung, der neben der Pflicht steht und den man sich frei auswählen kann. Bis ins 18.Jh. verstand man „Willkür“ positiv für Handlungen und Entscheidungen nach freier Wahl und Gutdünken bzw. den selbst verantworteten Gestaltungsraum.