Erblasser gepflegt. Kann man das von der Erbschaftsteuer absetzen? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Erblasser gepflegt. Kann man das von der Erbschaftsteuer absetzen?
Frage:
Ich habe meinen schwerbehinderten Onkel jahrelang betreut. Kann ich das bei der Erbschaftssteuer geltend machen?
Antwort:
Ja, Sie können bei der Erbschaftsteuer einen Freibetrag bis zu 20.000 Euro geltend machen, wenn Sie ihren Onkel unentgeltlich gepflegt haben. Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Pflege und der Pflegestufe. Die Monate mal dem Pflegegeld, das für diese Stufe nach der Pflegeversicherung zu gewähren ist oder zu gewähren wäre, entspricht dem geltend zu machenden Freibetrag, der aber höchstens 20.000 Euro betragen darf.