Pflichtanteil bei meiner Mutter einfordern. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Ich will meinen Pflichtanteil bei meiner Mutter einfordern. Was muss ich da tun?
Frage:
Ich habe meine Mutter seit 12 Jahren nicht mehr gesehen, weiß aber dass sie verheiratet ist. Ich habe noch einen Stiefbruder und einen Stiefschwester. Nach der Scheidung hat mich mein Vater bekommen. Ich habe nie was von meiner Mutter bekommen. Meinem Stiefbruder hat Sie das Geld hinterher geworfen. Ich will nur meinen Pflichtteil. Was muss ich tun?
Antwort:
Sie haben nur die Möglichkeit den Pflichtteil auf freiwilliger Basis zu erlangen.
Im einzelnen: Von Gesetzes wegen können Sie den Pflichtteil nach Ihrer Mutter nicht verlangen. Der Pflichtteilsanspruch kann erst mit dem Tod Ihrer Mutter entstehen.
Es kommt aber oft vor, dass ein geschätzter Pflichtteil schon zu Lebzeiten der Eltern ausgezahlt wird, und der Pflichtteilsberechtigte im Gegenzug einen Pflichtteilsverzicht erklärt. Das erfordert allerdings, dass Sie auf Ihre Mutter zugehen und ihr diesen Vorschlag machen. Der Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung muss beim Notar beurkundet werden.
Gut zu wissen:
Bei vermögenden Eltern ist durchaus denkbar, dass sie auf einen solchen Vorschlag eingehen, falls ihre Pflichtteilsforderung mit Pflichtteilsverzicht günstig erscheint. Hier gilt so oft im Leben: „Versucht macht kluch“ (= klug). Sie müssen natürlich damit rechnen, dass man Ihnen auf Ihre Anfrage hin die kalte Schulter zeigt.