Welche Sicherungsmaßnahmen kann das Nachlassgericht anordnen? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Baden-Württemberg, Deutschland.
Welche Sicherungsmaßnahmen kann das Nachlassgericht anordnen?
- Anlegung von Siegeln
- Hinterlegung von Geld
- Hinterlegung von Wertpapieren
- Hinterlegung von Kostbarkeiten
- Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses
- Bestellung eines Nachlasspflegers