Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Ist die Erbfolge ein originärer oder derivativer Rechtserwerb?
Ein abgeleiteter und damit derivativer Rechtserwerb.
Gut zu wissen
- Ursprünglicher = originärer Erwerb liegt vor, wenn das Recht erst in der Person des Erwerbers zur Entstehung gelangt, wie z.B. bei der Ersitzung oder der Aneignung.
- Abgeleiteter = derivativer Erwerb gründet sich auf das bestehende Recht eines anderen, wie z.B. die Eigentumsübertragung, die Forderungsabtretung oder eben die Erbfolge.