Teilerbscheine?. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Baden-Württemberg

Erschein: Gibt es wirklich Teilerbscheine?

Ja, ein Teilerbschein betrifft nur einen Teil des Nachlasses. Er bezeugt z. B. nur, dass Herr A zu 1/3 Miterbe geworden ist. Wer die anderen zwei Drittel geerbt hat, geht aus dem Teilerbschein nicht hervor. Teilerbscheine werden dann ausgestellt, wenn die anderen Erben beispielsweise unbekannt sind.

Gemeinschaftlicher Erbschein

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