Teilerbscheine?. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell am Bodensee, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Erschein: Gibt es wirklich Teilerbscheine?
Ja, ein Teilerbschein betrifft nur einen Teil des Nachlasses. Er bezeugt z. B. nur, dass Herr A zu 1/3 Miterbe geworden ist. Wer die anderen zwei Drittel geerbt hat, geht aus dem Teilerbschein nicht hervor. Teilerbscheine werden dann ausgestellt, wenn die anderen Erben beispielsweise unbekannt sind.