Bis 2008

war die Erbschaftsteuer auf jeden Fall verfassungswidrig. Für Grundvermögen wurden Steuerwerte angesetzt, die deutlich unter dem wirklichen Wert lagen. Wer Geld erbte musst voll versteuern, wer ein Haus erbte nur etwa die Hälfte. Das Bundesverfassung hat deshalb das damalige t Erbschaftssteuerrecht für verfassungswidrig erklärt. Das höchste deutsche Gericht verlangte von den Politikern alle Vermögensgegenstände nach dem wirklichen Wert zu besteuern.

2009

Der Gesetzgeber führte 2009 eine Erbschaftsteuerreform durch, in der das Bewertungsrecht völlig neu geregelt wurde. Ziel aller Bewertung ist seitdem der Verkehrswert. Unsicherheiten bleiben. Die Bewertungsstelle beim Finanzamt versucht jetzt mittels Fragebögen und Computereingaben die Verkehrswerte der Immobilien so genau wie möglich zu ermitteln.

Heute

In der jetzigen Form ist die Erbschaftsteuer im wesentlichen verfassungsgemäß, wenn es auch Einzelpunkte gibt, die sicherlich verfassungswidrig sind. So ist es nicht gerechtfertigt, dass das eigene Familienheim auf jeden Fall erbschaftsteuerfrei auf den Ehegatten oder die Kinder vererbt werden kann. Der eine vererbt ein Familienheim von 2 Mio. Euro und der andere eine kleine Eigentumswohnung von 100.000 Euro steuerfrei. Das ist eine eindeutige Bevorzugung großer Vermögen. Das Bundesverfassungsgericht hat nur das übliche Familiengebrauchsvermögen von der Erbschaftsteuer frei gesprochen, ohne allerdings die Werte zu nennen.

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