Ist es wahr, dass die Adoptiveltern das Adoptivkind nicht beerben können? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby

Ist es wahr, dass die Adoptiveltern das Adoptivkind nicht beerben können?

Das gesetzliche Erbrechts ist grundsätzlich immer ein gegenseitiges. Wer als gesetzlicher Erbe eines anderen in Frage kommt, ist gleichzeitig immer dessen möglicher Erblasser.

Bis zum Adoptionsgesetz von 1976, das am 1. Januar 1977 in Kraft trat gab es allerdings eine Ausnahme, die Sie mit Ihrer Frage ansprechen. § 1759 BGB a.F. bestimmte bis zum 31.12.1976:

Durch die Annahme an Kindesstatt wird ein Erbrecht für den Annehmenden nicht begründet.

Für das Verhältnis von Adoptanten und Adoptierten galt also bis 1977. dass der Adoptierte ein gesetzliches Erbrecht nach dem Adoptanten hatte, nicht aber umgekehrt. Das ist aber Rechtsgeschichte. Heute sind Adoptierter und Adoptant gegenseitig erbberechtigt.

 

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