Entgelt: Was ist entgeltlich und damit schenkungsteuerfrei? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Entgelt: Was ist entgeltlich und damit schenkungsteuerfrei?

Wird eine Leistung gegen ein gleichwertiges Entgelt erbracht, liegt keine freigebige Zuwendung im Sinne des Schenkungssteuerrechts vor. Es fällt keine Schenkungsteuer an.

Ist das Entgelt nur nach der Vorstellung der Parteien gleichwertig(subjektive Gleichwertigkeit) objektiv aber nicht, kommt es darauf an:

  • war der Wille zur Zahlung eines angemessenen Entgelts vorhanden, so liegt keine freigebige Zuwendung vor
  • liegt eine auffallende Ungleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung vor (offensichtliches Missverhältnis), kann von einem Willen zur Zahlung eines angemessenen Entgelts nicht mehr ausgegangen werden. Es liegt eine sogenannte gemischte Schenkung vor.

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