Junge Eheleute

Junge Eheleute: Brauchen wir ein Testament? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Junge Eheleute: Brauchen wir ein Testament?

Frage:

Brauchen wir ein Testament. Wir sind seit zwei Jahren verheiratet

  • und haben kein Kind?
  • haben ein Kind ?
Antwort:

Ein Testament mit gegenseitiger Alleinerbeneinsetzung ist auf jeden Fall anzuraten.

  • Wenn Sie kein Kind haben, würden ohne gegenseitige Alleinerbeneinsetzung die Eltern (ersatzweise die Geschwister) des Erstversterbenden miterben. Das kann bei einem Unfall zu den schlimmen Folgen einer Erbengemeinschaft führen.
  • Wenn Sie ein oder mehrere Kinder haben, ist eine gegenseitige Alleinerbeneinsetzung auch sinnvoll, weil sie zum einen nicht wissen, wie sich die Kinder später entwickeln. In der Erbengemeinschaft können Sie später dem überlebenden Ehegatten größte Probleme bereiten. Wird der überlebende Ehegatte Alleinerbe ist die Erbengemeinschaft vermieden und die Kinder haben allenfalls Pflichtteilsansprüche, die im Regelfall nicht geltend gemacht werden. Für den gemeinsamen Tod sollte eine Regelung getroffen werden, wer Vormund der Kinder sein soll.
Tipp:

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