Wie wird das Grundbuch nach dem Tod berichtigt? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Mein Vater ist tot und das Grundbuch ist jetzt falsch. Wie wird das berichtigt?

Es hat eine Grundbuchberichtigung aufgrund Erbfolge zu erfolgen. Hierzu wird grundsätzlich ein Erbschein benötigt, den sie vom Nachlassgericht erhalten. Dem Grundbuchamt muss dann eine Ausfertigung des Erbscheins vorgelegt werden (ein bloß beglaubigte Abschrift genügt nicht). Erforderlich ist schließlich der Antrag auf Grundbuchberichtigung. Dieser Antrag kann schriftlich oder zu
Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts gestellt werden. Eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung des Antrages ist nicht erforderlich. Es muss aber die Ausfertigung des Erbscheins beigefügt werden. 

Liegt ein notarielles Testament oder Erbvertrag vor, kann die Erbfolge nachgewiesen werden

  • indem eine beglaubigte Kopie der Verfügung von Todes wegen und des Eröffnungsprotokolls dem Grundbuchamt vorgelegt wird
  • wenn die Erbfolge in der Verfügung von Todes wegen zweifelsfrei bestimmt ist.

Auch hier kann der Antrag persönlich zu Protokoll des Grundbuchamtes  oder mittels privatem Schreiben gestellt werden, wobei die beglaubigte Fotokopie des notariellen Testaments mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts beigefügt werden müssen (dem Eröffnungsprotokoll mit der amtlichen Kordel ist das Testament beigefügt). 

Die Eintragung der Erben im Grundbuch ist in den ersten zwei Jahren nach dem Erbfall kostenlos.

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