Kann Erblasser im Testament Bruchteile für die einzelnen Erben festsetzen? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Bruchteile für die einzelnen Erben im Testament?

Ja, das ist sogar gewünscht und wohl die wichtigste Anordnung im Testament. Wenn die Erbteile feststehen und zusammen 100 % ergeben, dann ist klar, an wen der Nachlass im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergeht. Das ist auch genau das, was im Erbschein festgehalten wird, z.B.:

A wird beerbt von B zu 1/2 und C und D zu je 1/4.

Fehlen die Erbquoten im Testament müssen sie oft aufwändig und streitanfällig ermittelt werden. Erbquoten bzw. Erbteile bezogen auf den gesamten Nachlass brauchen wir also auf jeden Fall. Ob der Erbe dann bei der Auseinandersetzung so viel erhält, wie es seiner Quote entspricht, ist eine ganz andere Frage. Oft sind Pflichtteile oder Vermächtnisse wertmindernd abzuziehen und zu erfüllen und schmälern den Teilungsnachlass, der dann nach den Erbquoten verteilt wird.

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