Berliner Testament. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Berliner Testament, Ehegattentestament oder gemeinschaftliches Testament?
Die Begriffe Ehegatten-Testament und gemeinschaftliches Testament bedeuten dasselbe. Das Berliner Testament ist nur eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testamentes bzw. des Testaments von Ehegatten. Es kann nur von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern errichtet werden. Verlobte oder nichteheliche Lebensgefährten können kein Berliner Testament verfassen.
Für Eheleute einfach
Ein Berliner Testament ist wirksam, wenn es einer der Eheleute handschriftlich schreibt und unterschreibt und der andere Ehegatte mit unterschreibt.
Gut zu wissen
Sie sollten Ihr gemeinschaftliches Testament unbedingt durch einen Fachanwalt für Erbrecht überprüfen lassen.