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Erbschaft unter einer Bedingung annehmen. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby

Kann die Erbschaft unter einer Bedingung angenommen werden?

Nein, eine Erbschaft kann nur ohne wenn und ohne aber angenommen werden. Das erfordert die Rechtsklarheit. Die Nachlassgläubiger und sonstigen Beteiligten brauchen klare Rechtsverhältnisse.


Ein Tipp von RA Ruby

1947 BGB Bedingung und Zeitbestimmung
   
Die Annahme und die Ausschlagung können nicht unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung erfolgen.

Möglich ist aber eine Annahme unter einer Rechtsbedingung, die keine wirkliche Bedingung ist.

Zum Beispiel: „Ich nehme die Erbschaft an, falls ich gesetzlicher Erbe bin.“

 

 

 

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