Kann ich das Testament von meinem Sohn schreiben lassen und dann unterschreiben? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Kann ich das Testament von meinem Sohn schreiben lassen und dann unterschreiben?
Nein, das geht nicht. Ein Testament muss nicht nur handschriftlich sondern auch eigenhändig vom Erblasser errichtet werden. Sie können also nicht das Testament durch ihren Sohn handschriftlich schreiben und dann unterschreiben. Ein solches Testament wäre unwirksam.
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