Verwirkungsklausel“ in einem Testament. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen

Was ist eine „Verwirkungsklausel“ in einem Testament?

Eine Verwirkungsklausel ist ein Satz in einem Testament, in dem angeordnet wird, dass der Begünstigte ein Recht (z.B. Erbenstellung, Vermächtnis) verwirkt, wenn er gegen bestimmte Verbote verstößt.

Z.B. ist die Wiederverheiratungsklausel eine Verwirkungsklausel.

„Wenn meine Frau nach meinem Tod wieder heiratet, sind meine Kinder Erben und nicht meine Frau“.

Ob solche Klauseln, da sie auf die Eheschließungsfreiheit einwirken sittenwidrig sind, ist seit der berühmten Hohenzollern-Entscheidung ernsthaft in Betracht zu ziehen. Der Ehefrau sollte daher zumindest ihr gesetzlicher Erbteil verbleiben.

Ein anderes Beispiel:

„Die Erbenstellung meines Sohnes Alk entfällt, wenn er wieder zu trinken anfängt.“

 

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