Kann ich ein Tier im Testament als Erben einsetzen? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Kann ich ein Tier im Testament als Erben einsetzen?
Nein, Tiere können nicht Erbe sein. Tiere sind nicht erbfähig. Es ist aber möglich, einen Menschen als Erben einzusetzen und es ihm zur Auflage zu machen, dass er sich um das Tier kümmert. Das Gleiche geht natürlich auch mit einem Tierheim.