Wie kann der Erbe den Schuldenstand des Nachlasses ermitteln?

Aufgebotsverfahren
Aufgebotsverfahren

Schuldenstand des Nachlasses. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Die Nachlassgläubiger können im Wege des Aufgebotsverfahrens zur Anmeldung ihrer Forderungen aufgefordert werden. Der Antrag ist an das Amtsgericht zu stellen. Bekannte Gläubiger des Erblassers müssen dem Antrag mitgeteilt werden. 

§ 1970 BGB Anmeldung der Forderungen
   Die Nachlassgläubiger können im Wege des Aufgebotsverfahrens zur Anmeldung ihrer Forderungen aufgefordert werden.

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