Kann ich nach Adoption meinen Familiennamen behalten?

Adoption spart Erbschaftsteuer
Familie mit Kindern

Adoption Familienname. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Kann ich nach meiner Adoption als Erwachsener meinen Familiennamen behalten?

Für einen unverheirateten Anzunehmenden ändert sich nach geltendem Recht mit der Adoption der Familienname, also der täglich geführte Nachname. Die Möglichkeit, die Erwachsenenadoption ohne Namensänderung auszusprechen, besteht nach ganz herrschender Meinung derzeit nicht. Abweichend entschieden haben bisher nur die Amtsgerichte Leverkusen und Halberstadt. Eine gewisse Gestaltungsmöglichkeit bietet sich nur, wenn der Anzunehmende verheiratet ist und der Ehegatte sich der Namensänderung nicht anschließt, so dass der tatsächlich geführte Ehename unverändert bleibt und sich nur der Geburtsname des Anzunehmenden ändert. In diesem Falle ist es also so, dass Herr Müller nach wie vor nach der Adoption durch Frau Meier seinen Familiennamen Müller behält und nur ein geborener Meier wird, was nach außen nicht auffällt.

Eine tragfähige Rechtfertigung für diese Pflicht zur Namensänderung beim anzunehmenden Erwachsenen gibt es nach einzelnen Stimmen in der Rechtsliteratur, die überzeugend sind, nicht. Es bleibt zu hoffen, dass sich der Gesetzgeber dieser Frage annimmt.

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?

Erbrechtkanzlei Ruby – Wir machen nur Erbrecht – Wir helfen Ihnen – Überall in Deutschland – Tel. 07721 / 9930505

Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

Das könnte Sie auch interessieren