Adoption Familienname. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Kann ich nach meiner Adoption als Erwachsener meinen Familiennamen behalten?
Für einen unverheirateten Anzunehmenden ändert sich nach geltendem Recht mit der Adoption der Familienname, also der täglich geführte Nachname. Die Möglichkeit, die Erwachsenenadoption ohne Namensänderung auszusprechen, besteht nach ganz herrschender Meinung derzeit nicht. Abweichend entschieden haben bisher nur die Amtsgerichte Leverkusen und Halberstadt. Eine gewisse Gestaltungsmöglichkeit bietet sich nur, wenn der Anzunehmende verheiratet ist und der Ehegatte sich der Namensänderung nicht anschließt, so dass der tatsächlich geführte Ehename unverändert bleibt und sich nur der Geburtsname des Anzunehmenden ändert. In diesem Falle ist es also so, dass Herr Müller nach wie vor nach der Adoption durch Frau Meier seinen Familiennamen Müller behält und nur ein geborener Meier wird, was nach außen nicht auffällt.
Eine tragfähige Rechtfertigung für diese Pflicht zur Namensänderung beim anzunehmenden Erwachsenen gibt es nach einzelnen Stimmen in der Rechtsliteratur, die überzeugend sind, nicht. Es bleibt zu hoffen, dass sich der Gesetzgeber dieser Frage annimmt.