Erbschaftsteuer sparen durch Adoption eines Erwachsenen? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Erbschaftsteuer sparen durch Adoption eines Erwachsenen?
Stehen steuerliche Motive im Vordergrund, ist die Adoption eines Volljährigen nicht erlaubt, weil die Adoption sittlich gerechtfertigt sein muss. Als „sittlich gerechtfertigt“ erkennt ein Gericht die Erwachsenenadoption nur dann an, wenn zwischen den Antragstellern ein Elter-Kind-Verhältnis besteht („eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zu gegenseitigem Beistand“). Das Hauptmotiv einer Erwachsenen-Adoption muss also immer „familienbezogen“ sein (Quelle: Entscheidung des OLG München vom 19.12.2008 (Az. 31 Wx 49/08)).
Dass daneben auch eine Ersparnis von Erbschaftsteuer eintritt, steht einer Adoption dann nicht entgegen.