Kann mein Pflichtteilsverzicht in der Insolvenz angefochten werden? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Kann mein Pflichtteilsverzicht in der Insolvenz angefochten werden?
Frage:
Gegen mich läuft ein Insolvenzverfahren. Ich habe vor fünf Jahren gegenüber meinem Vater einen Pflichtteilsverzicht, der notariell beurkundet wurde, abgegeben. Ist der jetzt in Gefahr?
Antwort:
Nein, eine Gläubigeranfechtung oder Insolvenzanfechtung ist nicht möglich. Ihr Pflichtteilsverzicht hat nämlich nicht dazu geführt, dass sie ihr Vermögen vermindert haben bzw. wie wir Juristen sagen Gegenstände aus ihrem Vermögen ausgeschieden sind. Es wurde lediglich auf die Aussicht, in der Zukunft vielleicht Vermögen erwerben zu können, verzichtet. Das ist aber keine Schenkung; und nur Schenkungen können angefochten werden.
Aus dem gleichen Grund ist auch ein Pflichtteilsverzicht während der Insolvenz und während der Restschuldbefreiung möglich, da ja sogar die Ausschlagung einer schon angefallenen Erbschaft erlaubt ist.