Geerbtes Haus versteigern lassen. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Mutter fragt: Kann mein Sohn unser geerbtes Haus versteigern lassen?
Frage:
Mein Mann ist gestorben. Wir hatten kein Testament. Unser Haus gehörte zur Hälfte meinem Mann und zur anderen mir. Sonst hatten wir kein Vermögen. Die Haushälfte meines Mannes wurde von mir zur Hälfte geerbt, so dass mir jetzt 3/4 am Haus gehören. Die andere Erbhälfte ging an meinen Sohn und meine Tochter. Mein Sohn braucht Geld und wollte mir seinen Erbteil verkaufen. Wenn ich nicht kaufe müsste er das Haus versteigern lassen. Kann er das überhaupt? Ihm gehört doch nur 1/4 Erbteil bzw. 1/8 vom ganzen Haus. Meine Tochter und ich haben 3/4 Erbteil bzw. 7/8 vom Haus. Wir können ihn doch überstimmen, oder?
Antwort:
Leider nützt es nichts, wenn Sie und Ihre Tochter den Sohn überstimmen. Der Nachlass bzw. Haushälfte Ihres verstorbenen Mannes ist gemeinschaftliches Eigentum der drei Miterben Mutter, Sohn und Tochter geworden. Jedem gehört sozusagen die ganze Haushälfte. Das ist schwer gedanklich nachzuvollziehen aber im Recht so angelegt. Deshalb kann auch jederzeit die Versteigerung der Haushälfte und damit auch des gesamten Hauses verlangen.