Keine Eröffnung des Erbvertrags gegenüber Schlusserben

Keine Eröffnung des Erbvertrags gegenüber Schlusserben. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Keine Eröffnung des Erbvertrags gegenüber Schlusserben

Das Nachlassgericht darf einen Erbvertrag an die darin berufenen Schlusserben nicht eröffnen, wenn der überlebende Vertragserbe die Befugnis hatte, die Schlusserbeneinsetzung aufzuheben, abzuändern und andere Erben einzusetzen.

OLG Zweibrücken v. 27.04.2010
4 W 37/10
NJW-Spezial 2010, 647
ZEV 2010, 476

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