⚖️ Schulden erben? Was tun, wenn der Erblasser verschuldet war
Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
❓ Frage eines Ratsuchenden
„Mein Bekannter hat mich zum Erben eingesetzt. Er hatte zum Schluss einen Rechtsbetreuer. Jetzt hat mich das Nachlassgericht angeschrieben – ich soll die Erbschaft annehmen. Aber was, wenn ich Schulden erbe?“
💡 Ein Tipp von Rechtsanwalt Ruby
🧾 Antwort: Erst prüfen – dann handeln!
Ich empfehle Ihnen:
Fordern Sie zunächst Auskunft beim Nachlassgericht an.
Warum? Ganz einfach:
📂 Was kann beim Nachlassgericht vorliegen?
👨⚖️ Betreuerbericht
War der Erblasser betreut, dann musste der Betreuer beim Amtsgericht einen Abschlussbericht einreichen. Dieser enthält:
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📋 Eine Übersicht über das Vermögen
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💸 Angaben zu Schulden
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🔐 Hinweise auf Konten, Verträge, Immobilien etc.
Dieser Bericht liegt beim Betreuungsgericht – kann aber vom Nachlassgericht beigezogen werden.
🛡️ Warum das wichtig ist:
Bevor Sie eine Erbschaft annehmen, sollten Sie wissen:
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Hat der Nachlass Schulden?
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Reicht das Vermögen zur Begleichung?
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Lohnt sich eine Annahme überhaupt?
Erst nach Klärung der Vermögensverhältnisse sollten Sie entscheiden, ob Sie:
✅ die Erbschaft annehmen,
❌ sie ausschlagen oder
⚖️ die Haftung auf den Nachlass beschränken (Nachlassverwaltung, Dürftigkeitseinrede, Nachlassinsolvenz).
📬 Was ich für Sie tun kann:
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Ich frage für Sie beim Nachlassgericht an,
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hole – falls nötig – den Bericht vom Betreuungsgericht ein,
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und berate Sie zur sichersten Vorgehensweise.
🧭 Fazit: Schulden erben muss nicht sein!
Erben bedeutet nicht automatisch, dass Sie für Schulden aufkommen müssen. Aber:
Sie müssen rechtzeitig handeln!
📅 Achtung: Die Frist zur Ausschlagung beträgt nur 6 Wochen ab Kenntnis der Erbschaft.
📞 Fragen? Schreiben Sie mir oder rufen Sie mich an – ich helfe Ihnen gerne weiter.