Geschiedenentestament

Geschiedenen-Testament für Patchworker: Damit die Ex nichts erbt. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Geschiedenen-Testament : Damit die Ex nichts erbt

Von Erblassern ist heute Kreativität gefordert. Sie müssen eine für ihren Einzelfall passende spezielle Regelung finden. Ein Testament von der Stange passt fast nie, und schon gar nicht für Patchwork-Familien. Deshalb kann nicht eindringlich genug davor gewarnt werden, eine Online-Testament für wenige Euro zu kaufen. Aber auch auf das Gesetz können sich die meisten heute nicht mehr verlassen. Der Gesetzgeber geht von Familienstrukturen aus, die heutzutage eben nicht mehr überall anzutreffen sind. Nach dem bürgerlichen Modell des Gesetzgebers sind die Eltern verheiratet, bleiben ihr Leben lang zusammen, die Familie wohnt gemeinsam in Deutschland. Dieses Modell trifft jedoch für immer weniger Familien bzw. Haushalte zu: Scheidungen, ein fehlender Trauschein und Besitz im Ausland bedeuten bei der Nachfolgeplanungen neue Herausforderungen.

Der Bund fürs Leben hält in Deutschland immer seltener ein Leben lang.  Mehr als jede zweite Ehe endet vor dem Scheidungsrichter.  Die erbrechtlichen Probleme beginnen schon bei der Gründung einer zweiten Familie. Heiratet etwa die geschiedene Frau wieder, kann im Extremfall das Vermögen ihres Ex-Mannes in die Hände des neuen Gatten und von dessen Kindern fallen. Hier kann das sog. Geschiedenentestament helfen, das mit den Mitteln der Vor- und Nacherbschaft sowie der Testamentsvollstreckung arbeitet. Dies Rechtsinstitute kann nur ein im Erbrecht versierter Berater richtig einsetzen. Lassen Sie sich daher vom Fachanwalt für Erbrecht ein Geschiedenen-Testament für ihre familiäre Situation maßschneidern.

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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