Was ist der Nießbrauch? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby. Konstanz, Radolfzell, Villingen, Rottweil
Was ist der Nießbrauch?
Was versteht man unter Nießbrauch?
Nießbrauch ist das Recht eine Sache unter Ausschluss des Eigentümers zu nutzen. Der Nießbraucher hat das Sagen, auch wenn er die Sache dem Eigentümer verschenkt hat („Schenke aber herrsche“).
Nießbraucher oder Eigentümer? Wer zahlt was?
Was ist der Unterschied zwischen ein Bruchteils- und einem Quotennießbrauch?
Beim Bruchteilsnießbrauch wird der Miteigentumsanteil eines Miteigentümers = Bruchteilseigentümers (z.B. an einem Grundstück) ganz oder teilweise mit dem vollen Nießbrauch belastet (z.B. 1/5 Miteigentum wird voll mit Nießbrauch belastet), während beim Quotennießbrauch z.B. das ganze Grundstück belastet wird, aber eben nur mit einem teilweisen Nießbrauch, dem Bruchteil eines Nießbrauchs also.