Parkinson. Kann ich beim Schreiben des Testaments helfen? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby

Mein Ehemann hat Parkinson: Kann ich ihm beim Schreiben des Testaments helfen?

Neben Parkinson – zu deutsch Schüttellähmung – gibt es Schreibbehinderungen vor allem nach Schlaganfällen oder rheumatisch bedingten Versteifungen der Schreibhand. Hier kann dem Erblasser zwar Schreibhilfe geleistet werden, aber es darf nicht so sein, dass dadurch die „Eigenhändigkeit“ des Erblassers bei der Niederschrift des Testamentes verloren geht. Sicher erlaubt sind das Festhalten des Papiers oder ein Abstützen der Hand des Erblassers durch den Schreibhelfer. Entscheidend ist letztlich immer, dass die Schriftzüge immer noch als diejenigen des Erblassers selbst anzusehen sind, also von seinem Willen abhängig bleiben.

Bei Ehegatten hilft das gemeinschaftliche Testament, bei dem der schreibbehinderte Ehegatte nur unterschreiben muss.

Ansonsten ist hier ein notarielles Testament zu empfehlen.

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