Ex-Mann zahlt mir Unterhalt. Was ist, wenn er stirbt? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Ex-Mann zahlt mir Unterhalt. Was ist, wenn er stirbt?
Dann gilt 1586b BGB, wonach die Unterhaltspflicht bei Tod des Verpflichteten nicht erlischt. Hier die Regelung im Wortlaut
§ 1586b BGB (Kein Erlöschen bei Tod des Verpflichteten)
(1) Mit dem Tode des Verpflichteten geht die Unterhaltspflicht auf den Erben als Nachlassverbindlichkeit über. … Der Erbe haftet jedoch nicht über einen Betrag hinaus, der dem Pflichtteil entspricht, welcher dem Berechtigten zustände, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre.(2) Für die Berechnung des Pflichtteils bleiben Besonderheiten auf Grund des Güterstands, in dem die geschiedenen Ehegatten gelebt haben, außer Betracht.