Muss das Erbrecht immer so teuer wie beim Notar sein? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Muss das Erbrecht bzw. Testament immer so teuer wie beim Notar sein?
Nein, auf keinen Fall. Am Sinnvollsten ist es, dass man sich bei der Errichtung eines Testaments von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten lässt. Eine Beratung für eine Person darf höchstens 190 Euro plus Mehrwertsteuer kosten. Sofern die Beratung schriftlich erfolgt, kommt noch die Postgebührenpauschale hinzu. Die Erbrechtsexperten der Erbrechtskanzlei RUBY rechnen für die Beratung und die Testamentsentwürfe nach Stundensätzen ab. Oft kostet dann eine Beratung (z.B. reicht eine halbe Stunde) nur 150 Euro netto oder eine Testamentserrichtung bei 2 Stunden Bearbeitungszeit 600 Euro nett. Diese Zeit ist erforderlich, damit wirklich alle erbrechtlichen, steuerlichen, Pflege- und Hartz-IV-Fragen besprochen werden können. Wer will, bekommt eine Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung dazu, ohne dass weitere Kosten entstehen. Die Gebühren für das Testament können frei vereinbart werden. Wir nennen Ihnen nach dem Beratungsgespräch einen günstigen Preis.