Vollmacht über den Tod hinaus bei Testamentsvollstreckung. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Erlischt Vollmacht über Tod hinaus bei Tesamentsvollstreckung?
Frage:
Erlischt die Vollmacht über den Tod hinaus bei Testamentsvollstreckung?
Antwort:
Eine Vollmacht erlischt regelmäßig nicht automatisch durch den Tod des Vollmachtgebers; auch nicht bei Testamentsvollstreckung
Eine transmortale, also vor und über den Tod hinaus geltende Vollmacht, steht selbstständig neben der Testamentsvollstreckung. Sie gibt dem Vollmachtnehmer eine eigenständige, vom Erblasser abgeleitete Befugnis. Der Wille des Erblassers und Vollmachtgebers kann dahin gehen, die Wirkung der Vollmacht durch die Rechte des Testamentsvollstreckers einzuschränken, sobald dieser das Amt angenommen hat. Möglich ist aber auch, dass die Rechte des Testamentsvollstreckers durch die des Bevollmächtigten eingeschränkt sein sollen. Welche Fallkonstellation vorliegt, ist durch Auslegung zu ermitteln. Folglich ist eine präzise Gestaltung der transmortalen Vollmacht angezeigt.