Muss die Krankenkasse den Totenschein bezahlen? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Muss die Krankenkasse den Totenschein bezahlen?
Nein, die Krankenversicherung endet ja mit dem Tod. Die Kosten von rund 80 Euro für den Totenschein müssen die Hinterbliebenen tragen. Grundlage für die Kosten ist die Gebührenordnung für Ärzte GOÄ.