Muss die Übertragung eines KG-Anteils auf Minderjährige genehmigt werden? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Muss die Übertragung eines KG-Anteils auf Minderjährige genehmigt werden?
Frage:
Muss die schenkweise Übertragung eines Kommanditanteils auf einen Minderjährigen vom Familiengericht genehmigt werden?
Antwort:
Das ist umstritten. Während die Oberlandesgerichte Frankfurt und München eine familiengerichtliche Genehmigung für erforderlich halten, geht das Oberlandesgericht Bremen vom Gegenteil aus.
Die Befürworter
einer Genehmigungspflicht halten die familiengerichtliche Genehmigung deshalb für erforderlich, weil für den Minderjährigen mit dem Erwerb der Kommanditistenstellung auch Pflichten verbunden seien, nämlich
- gesellschaftsrechtliche Treuepflichten
- Wiederaufleben der persönlichen Haftung im Falle der Rückzahlung der Einlage
Die Gegenmeinung
lehnt die familiengerichtliche Genehmigung wegen dieser nur mittelbaren Pflichten ab, weil
- Rücksichtnahmepflichten aus Gemeinschaftsverhältnissen z.B. auch bei der unentgeltlichen Übertragung von Wohnungseigentum auf einen Minderjährigen entstehen, hier aber niemand auf die Idee komme, dass in der nachbarlichen Rücksichtnahme ein rechtlicher Nachteil liegen könne
- die Rückzahlung der Einlage, die zum Wiederaufleben der persönlichen Haftung führt, selbst ein Vorgang ist, der einer eigenständigen familiengerichtlichen Genehmigung bedarf.