Muss ich akzeptieren, dass mein Mann sein Vermögen einer Hure vererbt hat? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Muss ich akzeptieren, dass mein Mann sein Vermögen einer Hure vererbt hat?
Es kommt eher selten, aber eben doch vor. Ein Ehemann setzt eine Prostituierte zur Alleinerbin ein oder vermacht ihr Geld. Ehefrau und Kinder gehen nach dem Testament – bis auf den Pflichtteil von 50 % – leer aus. Es wird dann von der Familie in der Regel versucht, das Testament wegen Sittenwidrigkeit anzufechten. Sittenwidrig sind solche testamentarischen Zuwendungen aber nur, wenn sie ausschließlich dem Zweck dienen, die geschlechtlichen Hingabe zu belohnen oder zu fördern. Besteht aber eine mehrjährige Beziehung zwischen dem Freier und der Prostituierten (z.B. 17 Jahre), dann ist die Prostituierte nicht nur als „Geliebte“ des Mannes anzusehen, sondern auch als seine „Lebensgefährtin“. Dann ist das Testament wirksam und Frau und Kindern bleibt nur der Pflichtteil
Zur Sittenwidrigkeit eines Geliebtentestaments vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.8.2008 – 3 Wx 100/08