Nachlassinsolvenz. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Muss ich als Erbe, der die Nachlassinsolvenz beantragen will einen Erbschein beim Insolvenzgericht vorlegen?
Das ist noch nicht abschließend geklärt.
- In der Instanzenrechtsprechung und im Schrifttum wird überwiegend verlangt, der Antragsteller habe seine Erbenstellung durch Vorlage eines Erbscheins nachzuweisen,
- während andere Stimmen eine Glaubhaftmachung der Erbenstellung genügen lassen.