Verteilung des Nachlasses. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Verteilung des Nachlasses
ist gleichbedeutend mit Teilung, Auseinandersetzung (der Erbengemeinschaft), Erbteilung. Sie erfolgt nach den Vorgaben des Erblassers im Testament, durch Einigung unter den Miterben oder nach dem Gesetz.