Nachlassinsolvenz: Was bedeutet „Zahlungsunfähigkeit“ oder „drohende Zahlungsunfähigkeit“? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
Nachlassinsolvenz: Was bedeutet „Zahlungsunfähigkeit“ oder „drohende Zahlungsunfähigkeit“?
- Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn die fälligen Zahlungspflichten aus den im Nachlass vorhandenen flüssigen Mitteln nicht mehr zu erfüllen sind. Das sonstige illiquide Vermögen hat bei dieser Bewertung außer Betracht zu bleiben.
- Abzugrenzen ist die Zahlungsunfähigkeit aber von der vorübergehenden Zahlungsstockung, die dann vorliegt, wenn dem Nachlass vorübergehend liquide Mittel fehlen, die Erben sich diese aber kurzfristig wieder für den Nachlass beschaffen können, z.B. durch Aufnahme neuer Bankkredite. Liegt eine Liquiditätslücke von mindestens 10 % vor und kann diese nicht binnen drei Wochen beseitigt werden, ist die Grenze zur Zahlungsunfähigkeit überschritten.
- Bei der Frage, ob drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt, sind neben den fälligen Verbindlichkeiten auch die noch nicht fälligen, aber absehbaren Verbindlichkeiten des Nachlasses zu berücksichtigen.