Österreichisches Erbrecht: Was gilt, wenn kein Testament vorhanden ist? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Österreichisches Erbrecht: Was gilt, wenn kein Testament vorhanden ist?
Dann gilt die gesetzliche Erbfolge nach §§ 727 ff. ABGB
§ 727 ABGB
Wenn der Verstorbene keine gültige Erklärung des letzten Willens hinterlassen; wenn er in derselben nicht über sein ganzen Vermögen verfügt; wenn er die Personen, denen er kraft des Gesetzes einen Erbtheil zu hinterlassen schuldig war, nicht gehörig bedacht hat; oder, wenn die eingesetzten Erben die Erbschaft nicht annehmen können oder wollen; so findet die gesetzliche Erbfolge ganz oder zum Theile Statt.