Organentnahme: Wer bestimmt, ob Organe entnommen werden dürfen? Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Organentnahme: Wer bestimmt, ob Organe entnommen werden dürfen?
Zu allererst der Verstorbene selbst, wenn er zum Beispiel einen Organspenderausweis mit sich führt.
Ansonsten bestimmen dies die nächsten Angehörigen, also nicht die Erben.
Grund:
Die Totensorge für den Leichnam des Verstorbenen ist nicht vererbbar, weil sie kein vermögenswertes Recht darstellt. Sie geht somit nicht auf die Erben über, sondern wird im Rahmen des Familienrechts von den nächsten Angehörigen ausgeübt.