Patientenverfügung und Organspendegesetz. Erklärt von Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Patientenverfügung und Organspendegesetz
Bereits 2012 trat das Transplantationsgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Seither wurde jeder Versicherte von seiner Krankenkasse angeschrieben und über die Möglichkeit, einen Organspendeausweis anzufertigen, informiert. Viele Bundesbürger haben bereits einen Organspendeausweis.
Viele Bundesbürger haben aber auch bereits eine Patientenverfügung. Wer eine Patientenverfügung und einen Organspendeausweis hat, mit dem er sich zur Organspende bereit erklärt, sollte jedoch berücksichtigen, dass sich die Patientenverfügung und der Organspendeausweis widersprechen können.
Eine Organspende ist aus medizinischer Sicht nur möglich, wenn die Organe einem funktionierenden Organismus entnommen werden können. Wenn also bei einem Patienten der Hirntod eingetreten ist, muss dieser Patient trotzdem weiterhin an Apparate angeschlossen bleiben, damit die Organe bis zur Entnahme funktionsfähig bleiben. Ein sofortiges Abschalten sämtlicher Maschinen, wie beispielsweise Beatmung etc., würde unweigerlich zur sofortigen Zerstörung der Organe führen. Diese können dann nicht mehr entnommen werden.
Wer also einen Organspendeausweis hat und zugleich in einer Patientenverfügung festlegt, dass er keinerlei lebensverlängernde Maßnahmen wie beispielsweise künstliche Beatmung etc. wünscht, widerspricht sich im Prinzip. Für diesen Fall ist eine Patientenverfügung entsprechend anzupassen und es wäre ein Zusatz in der Patientenverfügung anzubringen, dass die Patientenverfügung nicht gelten soll, wenn noch eine Organentnahme möglich ist. Hierüber sollten Sie sich also eingehende Gedanken machen, vor allem wenn Sie in Kürze Post Ihrer Krankenkasse erhalten und über dieses Thema informiert werden. Gegebenenfalls sind bereits bestehende Patientenverfügungen oder neue Patientenverfügungen an einen entsprechenden Organspendeausweis anzupassen.
Wer eine Organspende ablehnt und keinen Organspendeausweis hat bzw. ausdrücklich festgelegt, dass er einer Organspende widerspricht, für den gibt es im Rahmen einer Patientenverfügung natürlich keinerlei Regelungsprobleme, auch hier müssen dann alte Patientenverfügungen nicht angepasst werden.