Passives Erbrecht. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht. Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.
Passives Erbrecht: Das Recht zu erben
Das passive Erbrecht ist das Recht, zu erben, also Erbe sein zu können. So wie der Erblasser vererben kann, hat der Erbe das Recht, kraft Erbfolge zu erwerben. Auch dieses passive Erbrecht des Erben ist wie das aktive Erbrecht des Erblassers durch das Grundgesetz geschützt.