Muss ich meinen Verwandten den Pflichtteil vererben? Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht.
Muss ich meinen Verwandten den Pflichtteil vererben?
Sie müssen Verwandte nicht zu Erben einsetzen. Im Testament können Sie frei bestimmen, wer ihr Erbe sein soll. Allerdings haben Pflichtteilsberechtigte (das sind nur Kinder und der Ehegatte, ausnahmsweise die Eltern, wenn keine Kinder vorhanden sind) das Recht, den Pflichtteil zu verlangen. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch. Seine Höhe beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil ist in Geld auszuzahlen. Erhält ein Pflichtteilsberechtigter im Testament weniger als den Pflichtteil kann er eine Aufstockung bis zum Pflichtteilwert verlangen. Aufzupassen ist bei Testamenten mit zahlreichen Vermächtnissen, die den Wert des Erbes aushöhlen. Hier ist eventuell unter Beachtung der Sechswochenfrist die Erbschaft auszuschlagen, um den vollen Pflichtteil verlangen zu können.